Strittige Steuer um 80.000€ reduziert
Erst nach dem die Tätigkeit angelaufen war, wurde dem Mandanten der Ablauf klar: Hier arbeitet ein Buchhaltungsbüro mit einem Steuerberater zusammen. Aber das Honorar war niedrig und deshalb wurde die Tätigkeit so akzeptiert.
Strittig waren die Kassenführung und die Aufteilung in normalen und ermäßigten Umsatzsteuersatz sowie weitere andere skizzierte Themen. Die Betriebsprüfung hatte ihre Nachforderungen durch eine Kalkulation belegt, die aber mit Fehler behaftet war. Denkbare Nachforderung laut Kalkulation zwischen 90.000 € und 100.000 € bei großzügigen Verzicht auf die Einbeziehung der sonstigen skizzierten Themen wie z.B. private Kfz-Nutzung und weiteren unschlüssigen Geschäftsvorfällen. So war z. B. die Verbuchung der Kosten für die PKW-Nutzung war alles andere als schlüssig und nicht fahrzeugbezogen erfolgt.
Ein erstes Gespräch mit der Betriebsprüfung zeigte schnell, dass das Buchhaltungsbüro der Betriebsprüfung unnötig viel Arbeit gemacht hatte und deshalb die Kalkulation der Betriebsprüfung, besetzt durch eine erfahrende Branchenprüferin, als verbindliche Größe angesehen würde. Ohne gute Argumente ließ sich die Betriebsprüfung die Arbeit von vielen Tagen nicht zunichte machen. Sie drohte umgekehrt damit, wenn die Argumente nicht stichhaltig seien und weiterhin nennenswerter Zeitbedarf notwendig würde, die Betriebsprüfung auf die anderen skizzierten Themen auszuweiten.
Mittels einer aufwendigen Nachkalkulation mit einem Arbeitspensum von ca. einer Arbeitswoche unter Einbeziehung von 1.000 Einkaufspositionen wurde die überhöhte Kalkulation der Betriebsprüfung entkräftet. In zähen Verhandlungen, in denen die Betriebsprüfung auf die vielen formalen Fehler im Bereich der Kassenführung hinwies, wurde die strittige Nachzahlung für den Betriebsprüfungszeitraum auf das machbare Minimum von ca. 11.000 € reduziert.
Wieder einmal hat sich qualitatives und analytische vernetztes Arbeiten und die Einsatzfreude des Kanzleiinhabers für den Mandanten ausgezahlt. Aufwand für die Betriebsprüfung von netto 3.400 € bei einem Nutzen von ca. 80.000 €. Dieser Fall unterstreicht wieder einmal, dass die qualitative Buchführung meiner Kanzlei dieses Problem hätte erst gar nicht aufkommen lassen.
Wertgeschätzte Qualität ist auch eine Art zu sparen! Werden Sie nicht erst durch Schaden klug, denn Sparen am falschen Platz kann teuer werden, ohne dass Sie es merken.
Die Aussage der Betriebsprüfung war: "Halten Sie sich an einen kompetenten Steuerberater wie Herrn Bardorf, dann wäre die Betriebsprüfung ohne Besonderheiten abgelaufen. Nur eine qualitative Kassen- und Buchführung in Zusammenarbeit mit einem guten Steuerberater schützt wie vor weiter derartiger Betriebsprüfungserfahrung".


