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Problematische Betriebsprüfung

 

Bei Betriebseröffnungen sind die Eröffnungsbilanzwerte / Grundlagen für die Einlagen (Einbringen von privaten Wirtschaftsgütern in das steuerliche Betriebsvermögen) nicht schlüssig usw.

 

Den Geschäftsführern ist oft nicht klar, dass formale Fehler u. U. vor Beginn der Prüfung noch bereinigt werden können, in der Regel nicht mehr, wenn der Betriebsprüfer schon im Hause ist.

 

Auch eine strafbefreitende Richtigstellung nicht erklärter Einnahmen ist dann nicht mehr möglich. Wenn Ihre Buchführung schon problemanfällig war, handeln Sie rechtzeitig bevor es richtig teuer werden kann.

 

Wir helfen Ihnen auch in schwierigen Ausgangslagen weiter.

 

Gerne hören wir von Ihnen. Nehmen Sie bitte Kontakt auf.