Mitarbeiter Bilder:

mitarbeiter_120px_3.jpg


 

Schulausbildung

 

 

Auch während der Schulausbildung beteiligt sich Vater Staat an den Kosten des Kinderunterhalts.

 

Sie können von folgenden Steuerminderungen profitieren:

  • Schulgeldzahlungen
  • Spenden an den Schulträger
  • besondere Kosten der auswärtigen Unterbringung
  • Fahrtkosten in Sonderfällen
  • usw.

Da in der Regel Höchstbeträge gelten, die steuerlichen Auswirkungen unterschiedlich und auch vom Alter des Kindes abhängig sein können, ist eine individuelle Beratung sinnvoll.

 

Folgende Positionen sind nicht gegen Einzelnachweis abzugsfähig und mit dem monatlichen pauschalen Betreuungsfreibetrag abgegolten.

  • Aufwendungen für Schulbedarf
  • Kosten für den Weg zur Schule (Standardfälle)