Geburt
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiger Anlass wie wir meinen.
Gottes Segen begleite das neugeborene Menschenkind.
Als Elternteil sind Sie bemüht, das Beste für Ihr Kind zu erreichen..
Ob vorausschauend oder nach der Geburt bedacht, mit dem ersten Atemzug des Kindes beginnt auch
sein rechtliches und steuerliches Schicksal.
Ihr Kind hat ein Recht auf Leben und die lästige Pflicht eines Steuerpflichtigen.
Pro und Contra der Steuerpflicht gilt es von Anfang an vorteilhaft zu nutzen.
Es stellen sich u.a. folgende Fragen:
- Wie kann der Anspruch auf Elterngeld vor der Geburt optimiert werden?
- Welches Elterngeld steht mir zu?
- Wieviel Kindergeld erhalte ich und wie kann ich es ggf. optimieren?
- Ist es sinnvoll Vermögenswerte und Einkünfte auf das Kind mittels Schenkung zu verlagern?
- Welche Formalien sind dabei zu beachten?
- Wann ist das Kind in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden und welche Besonderheiten sind zu beachten?
- Welches Einkommen führt zum Wegfall des Kindergeldanspruchs?
- Wann wiegen die Vorteile die Nachteile auf?
- Wie sollte das Kindergeld optimiert angelegt werden?
Kinderbetreuung
Kosten der Kinderbetreuung
Aufwendungen für die Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr können Sie je nach persönlicher Situation und Art der Aufwendungen von der Einkommensteuer
a) als Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage oder / und
b) als Steuerermäßigung durch einen direkten Abzug von der Steuerschuld
geltend machen.
Steuerlich wird zwischen Kindern bis 3 Jahre und Kindern zwischen 3 und 14 Jahren unterschieden.
Ihnen werden die günstigsten Alternativen zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung aufgezeigt.
Schulausbildung
Auch während der Schulausbildung beteiligt sich Vater Staat an den Kosten des Kinderunterhalts.
Sie können von folgenden Steuerminderungen profitieren:
- Schulgeldzahlungen
- Spenden an den Schulträger
- besondere Kosten der auswärtigen Unterbringung
- Fahrtkosten in Sonderfällen
- usw.
Da in der Regel Höchstbeträge gelten, die steuerlichen Auswirkungen unterschiedlich und auch vom Alter des Kindes abhängig sein können, ist eine individuelle Beratung sinnvoll.
Folgende Positionen sind nicht gegen Einzelnachweis abzugsfähig und mit dem monatlichen pauschalen Betreuungsfreibetrag abgegolten.
- Aufwendungen für Schulbedarf
- Kosten für den Weg zur Schule (Standardfälle)
Berufsausbildung
Berufsausbildung des Kindes
Hat das Kind seine schulische Ausbildung abgeschlossen folgt in der Regel eine praktische Berufsausbildung.
Wenn Sie die Belastungen nicht alleine tragen wollen, tauchen folgende Fragen auf:
- Wann liegt eine Berufsausbildung vor?
- Welche Überbrückungszeiten zwischen schulischer und beruflicher Ausbildung sind unschädlich für den Kindergeldanspruch?
- Welcher Kindergeldanspruch besteht und lässt er sich absichern?
- Welche Einkünfte und Bezüge darf das Kind haben?
- Wann entsteht eine eigenständige Krankenversicherungspflicht des Kindes - privat oder freiwillig gesetzlich - und ggf. wie sind die versicherten Leistungen anzupassen?
- Wie kann sich das Kind von Anfang an Subventionen wie die Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, Riester, betriebliche Alterversorgung sichern?
Erkrankungen
Meine Seele wünscht sich dein Heil. Ich hoffe auf dein Wort (Psalm 119,81).
Hier erforscht ein Mensch sein innerstes Wünschen, er prüft seine eigene Seele. Er merkt: mein größter Wunsch ist es, mit Gott zusammen zu sein. Gott kann uns Heilung schenken!
- Sie wissen mit uns, ob sich vor Abzug der außergewöhnliche Belastungen eine Jahressteuerbelastung errechnet
- Sie erfahren von uns, ob es für Sie vorteilhafter ist, die Zahlung im akuellen Kalenderjahr zu leisten oder ins Folgejahr zu verschieben, um eine bestmögliche Abzugswirkung zu erreichen.
- Sie kennen rechtzeitig die voraussichtliche Höhe der zumutbaren Belastung.
- Mit Geschick optimieren Sie mit uns den Schwellenwert für überschreitenden Aufwendungen für das Jahr, das unter Beachtung der vorstehenden Überlegungen die höchste Abzugsfähigkeit ermöglicht.
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Wird dieser von uns berechnete Schwellenwert überschritten und rechnet sich der steuerliche Abzug, gestalten Sie die planbaren Krankheitskosten wie zum Beispiel
- Brille
- Zahnersatz (Link zu Zahnwissen.de)
- Hörgerät
- medizinische Hilfsmittel
- Auffüllen der Hausapotheke
- Arztbesuche am Jahresende
- Fahrtkosten zu Ärzten und zwingenden Krankenbesuchen zu nahen Angehörigen
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Praxisgebühren und Selbstkostenanteile für Medikamente und Behandlungen
(Apotheken stellen auf Wunsch eine Art Jahresbescheinigung aus)
Mit unserer Hilfe genesen Sie nach Ihrer Erkrankung auch wieder in finanzieller Hinsicht.



