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Aktuelles Engagements

Informationen zum Verein "Christen fuer Straßenkinder"

Die Kanzlei Bardorf fördert den Verein "Christen für Straßenkinder"

 

 

 

Vereinszweck

 

Vereinszweck ist die Förderung des Unterhalts eines Kinderheims in Indien.

 

Derzeitig sichert der Verein die Lebenshaltungskosten von ca. 55 Kindern.

Die Zahl schwankt, da immer wieder Kinder von ihren Familien zurückgeholt werden.

 

Ich darf Sie bitten, diesen Verein der christlichen Nächstenliebe tatkräftig zu unterstützen.

 

Vielleicht wäre es ein Akt gelebter Nächstenliebe, statt Geldaufwendungen für einen bestimmten Anlass (Geburtstag, Kommuinion, Konfirmation, Hochzeit, Jubiläum, Todesfall, Gesundung, Heilung etc.  ihr Herz weit auf zu machen und eine Spende zur Unterstützung ärmster Kinder zu leisten.

 

Sie als Spender oder / und Mitglied sind die letzte - Hoffnung für Straßenkinder -.

 

Der Verein, gegründet 1998, ist als steuerbegünstiger gemeinnütziger und mildtätiger Verein anerkannt und wird beim Vereinsresgister in Homburg/Saar geführt.

 

 

Bankverbindungen:

Es können steuerbegünstige Spenden an folgende Bankverbindung überwiesen werden:

 

Sparda-Bank Südwest eG                Konto-Nr.    514 10 79               BLZ 550 905 00

 

Spendenbescheinigungen

Gerne stellen wir Ihnen eine Jahressteuerbescheinigung aus.

Bitte geben Sie auf der Überweisung Ihre komplette Adresse an und nehmen Sie zusätzlich mit dem Vorstand per Email oder Briefpost an die obige Adresse Kontakt auf.

 

 

Kinderpatenschaft - Verbindungen zu einem Kind in Not

Gerne vermitteln wir Ihnen Kinderpatenschaften.

Ihre jährliche Investition, selbstverständlich auch zahlbar in monatlichen oder vierteljährlichen Beträgen, würden bei ca. 320 € liegen.

 

 

Projektpatenschaften

Alternativ können Sie auch für eine Projektpatenschaft zum Unterhalt des Kinderheims und für den Schulbetrieb spenden. Eine Projektpatenschaft kann in beliebiger Höhe übernommen werden.

 

Sonderspenden helfen uns z.B. die Fertigstellung des Bauvorhabens rund ums Kinderheims voranzubringen, dringend eine Brunnenbohrung (Kostenpunkt ca. 3.000 €), sowie besondere finanzielle Aufwendungen wie Krankenhausaufenthalte oder Arztbehandlungen der Kinder, Schuluniformen etc. bestreiten zu können.