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Allgemein

Steuerfalle Forderungsausfälle

 

Sicher kennen Sie die Situation, dass ein Patient auf Ihre Zahlungserinnerungen einfach nicht reagiert. Sie fragen sich dann, ob es sich lohnt, das Honorar gerichtlich einzutreiben oder ob das Ganze rein wirtschaftlich betrachtet sinnlos ist.

 

Sofern Sie die Forderung gedanklich „abschreiben“, müssen Sie sie ausbuchen. Das kann gefährlich sein, wenn Ihre Dokumentation nicht ausreichend ist.

 

Das sollten Sie beachten:

 

 

 

 

  • Sie sollten die mindestens 2 x schriftlich mahnen und möglichst je nach Höhe des Betrages zumindest die erste Mahnung per Einschreiben zustellen.
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  • Nehmen Sie die Durchschläge der Mahnungen u. ggf. die Antwortschreiben zur Honorarrechnung.
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  • Halten Sie die Gründe für Ihre Entscheidung fest, falls Sie auf weitere Eintreibungsmaßnahmen verzichten.
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  • Binden Sie Mitarbeiter in die Abwicklung mit ein und lassen Sie den Mitarbeitern die Aufzeichnung - außer der Dokumentation der Entscheidung - anfertigen.
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  • Heften Sie den kompletten Vorgang zur ausgebuchten Rechnung ab.
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  • Achten Sie darauf, ob ust-freie oder ustpfl. Leistungen ausfallen. Da Eigenlaborumsätze oft vereinfachend mit der Qartalssumme in Höhe der Rechnungsbeträge mit 7% umsatzversteuert werden, kann eine Korrektur (Minderung der USt) angebracht sein.
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    Dieser Beitrag zeigt auf, was Sie hierzu wissen und beachten sollten. (Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 6/2010])...