Konjunkturpaket II
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- Kategorie: Allgemein - Privatpersonen
- Erstellt am Freitag, 24. April 2009 04:40
Die wichtigsten Maßnahmen:
- Einkommensteuer:Rückwirkend zum 01.01.2009 sinkt der Eingangssteuersatz von 15% auf 14%. Außerdem wird der Grundfreibetrag von 7.680 € auf 7.834 € in 2009 und 8.004 € in 2010 erhöht. Zusätzlich wird zur Absenkung der "kalten Progression" durch Einkommenserhöhungen die Tarifkurve in zwei Stufen um insgesamt 730 € (400 € für 2009 und nochmals 330 € in 2010) entlastend verschoben. Bei der laufenden Lohnabrechnung werden diese Änderungen berücksichtigt.
Die Entlastungswirkungen dieser Tarifsenkungen beim Lohnsteuerabzug (einschließlich Solidaritätszuschlag) ergeben sich beispielhaft wie folgt: -
Steuerklasse I oder VI
Bruttolohn 2009 Ab 2010 15.000 EUR 66 EUR 105 EUR 20.000 EUR 90 EUR 146 EUR 30.000 EUR 109 EUR 180 EUR 40.000 EUR 127 EUR 214 EUR 60.000 EUR 158 EUR 273 EUR
Steuerklasse IIIBruttolohn 2009 Ab 2010 25.000 EUR 92 EUR 152 EUR 30.000 EUR 142 EUR 224 EUR 40.000 EUR 172 EUR 278 EUR 60.000 EUR 216 EUR 362 EUR 80.000 EUR 254 EUR 432 EUR
Der Arbeitsgeber ist verpflichtet rückwirkend die manschinell erzeugten Lohnabrechnungen zu korrigieren, damit der Entlastungseffekt möglichst zügig beim Arbeitnehmer ankommt.
- Krankenkassenbeiträge: Zum 01.07.2009 wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5% auf 14,9% gesenkt.
Arbeitgeber und Arbeitsnehmer werden somit jeweils um 0,3 % entlastet. Der Beitragsanteil des Beschäftigten liegt nun bei 7,9% und des Arbeitgebers bei 7,0%. Privat Krankenversicherte werden nicht entlastet. In einigen Fällen kann es bei einem hohen Beitragsniveau zu einer Senkung der Arbeitgeberzuschusses und damit zu einer zusätzlichen Beitragsbelastung des Arbeitnehmers kommen.
- Arbeitslosenversicherung: Der Beitragsatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt bis Ende 2010 bei 2,8%. Ohne diese Regelung würde der Betrag automatisch am 01.07.2010 auf 3% ansteigen.
- Kurzarbeit
Vereinfachte Zugangsvoraussetzungen: Ab 1.2.2009 bis 31.12.2010 reicht für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld eine Entgeltminderung von 10% der einzelnen Arbeitnehmer und nicht mehr ein Drittel der Belegschaft aus sowie wurde für diesen Zeitraum auch die Minusstundenregelung ausgesetzt. Die Regelungen wurden auf Leiharbeitnehmer ausgedehnt.
Verbesserte Ansprüche: Haben Arbeitnehmer zur Beschäftungssicherung einer Arbeitszeitminderung zugestimmt, ist weiterhin der ursprüngliche Bruttoverdienst für die Berechung des Kurzarbeitergeldanspruchs heranzuziehen. Künftig übernimmt die Agentur für Arbeit für die Arbeitgeber die Hälfte der auf Kurzarbeit entfallenden Sozialbeiträge. Nutzt ein Arbeitnehmer die Kurzarbeit zur Weiterbildung, werden die Beiträge u. U. auch bei einer innerberieblichen Fortbildung komplett übernommen.
- Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer wird zum 01.07.2009 auf einen schadstoff- und hubraumorientierten Tarif umgestellt.








