Steuerberaterwahl Heilberufe - Unternehmen
Überwiegend gelb markiert ist die Vorgehensweise des Teams der Steuerkanzlei Bardorf dargestellt.
Unabhängig davon, mit welchen Aufgaben der Arzt / Unternehmer seinen Steuerberater betraut, muss er ihn nach Auffassung des Autors „pflegen“. Sonst kann dieser seine ureigene Aufgabe, seinen Mandanten optimal zu beraten, nicht wahrnehmen.
Das bedeutet: vollständige und zeitnahe Information - möglichst bevor Entscheidungen getroffen werden - über die wirtschaftlichen Gegebenheiten und Ziele der Praxis / des Unternehmens und des Inhabers / Geschäftsführers – einschließlich der qualifizierten Zuleitungen der dazugehörigen Daten / Unterlagen.
Oft glaubt der Mandant selbst zu wissen, in welchen Ausnahmefällen er den Steuerberater konsultiert.
- Aber einmal ehrlich, könnten Sie ohne steuerrechtliches und betriebswirtschaftliches Detailwissen Ihre Probleme alle erkennen?
- Wären dann nicht alle Spezialisten überflüssig?
- Ist Fragen nicht besser als durch Schaden klug zu werden?
- Wie weit geht die richtige Selbstdiagnose eines Patienten?
- Wird durch die Anamnese nicht erst die richtige Diagnose ermöglich?
Setzt Erfolg nicht die richtige Reihenfolge aus Wissen und Kommunikation voraus?
Denn ohne Befragung zu Ihrer Vorgeschichte und Ihren Wünschen und Zielen können wir nicht konstruktiv zusammen arbeiten.
Auch für regelmäßige Besprechungen sollte Zeit sein.
Generell ist aber zwischen steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung und Buchführung zu unterscheiden.
Ärzte / Unternehmer meinen jedoch häufig: „Das macht alles mein Steuerberater!“
Steuerberatung hat aber nichts mit betriebswirtschaftlicher Beratung oder sonstiger Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun, selbst wenn der durch das Steuerbüro erstellte monatliche Zahlenspiegel „betriebswirtschaftliche Auswertung“ heißt.
Wer eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung wünscht, muss sie vereinbaren. Dazu gehört wesentlich mehr.
Die Arztpraxis und auch jedes andere Unternehmen wird von mehreren Faktoren beeinflusst:
Bereiche unser Lösungsansatz
- Vermögen - Vermögensstrukturberatung
- Strategie - erweiterte EKS - Strategie und Optimierungsschichtmodell
- Banken - Liquiditätsplanung in Abstimmung mit Ihren Zielen
- Personal - Gehaltsabrechnung plus Personaleinsatzplanung (PEP)
- Recht - Kooperation mit Rechtsanwälten / Fachanwälten
- Mahnwesen - Offene Posten (Forderungsüberwachung) + Mahnmodul optional
- Marketing - Erfahrungen im Bereich Internetmarketing / Verkauf
- Organisation - 35 Jahre Organisationserfahrung des Kanzleiinhabers
- Kosten - Kostenkontrolle im Rahmen der Buchhaltung etc.
- Versicherung - Besprechung der Versicherungsrisiken / Risikomanagement
- Liquidität - immer zahlungsfähig mit Planung + Darstellung der Geldströme
- Steuern - Steueroptimierung / Steuerplanung / Steuerhochrechnung
- Familie - Optimierung der Familiensteuerbelastung unter Beachtung Ihrer persönlichen Wünsche und Ziele
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Privates - persönliche Veränderungen werden vertraulich einbezogen
Nur wer als Berater diese Zusammenhänge berücksichtigt, kann seinen Mandanten betriebswirtschaftlich gut beraten.
Es gibt durchaus Steuerberater, die diese betriebswirtschaftliche Beratung zusätzlich zur steuerlichen Verantwortung wahrnehmen. Selbstverständlich ist das jedoch nicht. Wir stellen uns diesen Anforderungen. Deswegen haben wir uns für die Spezialisierung auf Heilberufe und den Mittelstand entschieden.
Häufig überlegen Ärzte / Unternehmer gar nicht, ob sie grundsätzlich für die Regelung ihrer steuerlichen Angelegenheiten auf einen Steuerberater verzichten wollen. Theoretisch könnten sie jedoch Finanzbuchführung, Lohnbuchführung, Gewinnermittlung, Steuererklärungen mit Anlagen, das Prüfen von Finanzamtbescheiden und gegebenenfalls den Einspruch dagegen selbst übernehmen.
Meist wird jedoch der Komfort, den der Steuerberater bietet, bevorzugt.
Sicher ist auch entscheidend, dass der Heilberufler / Unternehmer wie alle Selbständigen bei strategisch ausgerichteter Vorgehensweise in seinem Kernbereich eine höhere Wertschöpfung erzielen kann als in den Bereichen, für den ihm das relevante Fachwissen fehlt, weil er nicht die Zeit hat, die unüberschaubaren Änderungen in den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Wirtschaftsrecht zu verfolgen.
Oft hat der Heilberufler / Unternehmer kaum Zeit, sein notwendiges Marketingkonzept umzusetzen. Dabei weiß jeder Heilberufler / Unternehmer, dass dieser Bereich seine unternehmerische Zukunft entscheidend beeinflusst, ohne diesen existenziellen Bereich outsourcen zu können. Gutes Marketing, geprägt von der Liebe zum Patienten / Kunden, ist doch sicher auch ein gelebter Part des langfristigen und vorausschauenden Unternehmenskonzepts.
Die Steuerberatergebührenverordnung sieht dann Wert-, Zeit- und Betrags(rahmen)-Gebühren für folgende Leistungsbereiche vor: Steuererklärungen; Anträge; Buchführung; Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Überschussrechnung; Abschlüsse, Status; Prüfungstätigkeiten; sonstige steuerliche Hilfeleistungen; Rechtsbehelfsverfahren bis zum Finanzgerichtsverfahren. Zu den Gebühren kommen Auslagenersatz und Umsatzsteuer hinzu.
Wer auf der Suche nach einem guten Steuer- und betriebswirtschaftlichen Berater ist, sollte jemanden auswählen, der sich strategisch auf Ärzte / Unternehmen spezialisiert hat.
Wohl aus dem gleichen Grund, weshalb eine medizinische Selbstbehandlung mit Hausmitteln oder "Do it your self" ihre Grenzen hat, werden gute Leistungen nicht nur allgemein von Fachleuten wie Heilberuflern und Unternehmern erbracht, sondern von Spezialisten, deren Tätigkeitsschwerpunkt und damit verbundene Wiederholungsraten strategisch ausgereifte Lösungen ermöglichen. So wie fortschriftliche Mediziner und Unternehmer immer mehr Spezialisierungen konzipieren, gibt es Steuerberater, die sich auf die Beratung von Heilberuflern / Unternehmen spezialisieren und strategisch vorgehen.
Die Strategie ist der entscheidende Erfolgsfaktor.
Doch auch wer mit seinem bisherigen Steuerberater zufrieden ist, sollte die Arbeit seines Steuerberaters kritisch überprüfen.
Folgende Fehler kommen häufig vor:
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Die versehentliche Fehlbuchung von Bewirtungskosten ("das 100fache des Betrags") fiel nicht auf und verursachte Steuernachzahlungen, da die gesetzlichen Vorschriften eine gesonderte Aufzeichnung vorschreiben. (Anmerkung: Diese Kosten müssen nach den steuerlichen Vorschriften gesondert aufgezeichnet werden. Bei mehreren "Mischbuchungen" werden unter Umständen alle Aufwendungen auf dem gemischt bebuchten Konto aus formalen Gründen nicht anerkannt.)
Die Fachkräfte des Bardorf-Teams und meine persönliche Kontrollen stellen die rechtskonforme Verbuchung sicher. Es gab in den 35 Jahren Berufserfahrung des Kanzleiinhabers noch nie eine solche formale Beanstandung.
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Beim Existenzgründer mit Anfangsverlusten wurden Anlagegüter degressiv statt linear oder geringwertige Wirtschaftsgüter sofort statt verteilt auf mehrere Jahre abgeschrieben, so dass die Steuervorteile trotz Verlustvortrag im Hinblick auf die Sonderausgaben oder/ und Tariffreibebeträge zumindest teilweise verloren gingen. Ähnliche Mechanismen gibt es bei der Vermietung und Verpachtung.
Die Steueroptimierung erfolgt bei uns über ein Schichtmodell, bei dem beachtet wird, ob die Entscheidungen nur ein Kalenderjahr oder mehrere Kalenderjahre betreffen und es wird ganzheitlich eine vorausschauende Betrachtung der Folgejahre und des Vorjahres (wegen eines möglichen Verlustrücktrags) mit Ihnen abgestimmt.
Strategische Steueroptimierung zahlt sich durch die Nutzung von Abzugsbeträgen, die nur im laufenden Kalenderjahr abziehbar sind, aus, da diese sich ohne Optimierung nicht oder nur in unkontrollierte oder eingeschränkter Form auswirken würden. Zusätzlich wird je nach Situation die Steuerprogression optimiert.
Unser Schichtmodell beachtet hierbei andere Einkunftsarten wie z. B. aus Beteiligungen, aus Arbeitsverhältnissen vor der Selbständigkeit bzw. des Ehepartners, aus Vermietung, aus Kapitalvermögen - falls günstiger als die Abgeltungsteuer - usw.
Falls im Erstjahr der Selbständigkeit die Ertragslage schlecht war - was trotz erfolgreichen Starts auch an einem Eröffnungstermin der Praxis im zweiten Halbjahr und dem Eingang der Einnahmen erst im Folgejahr liegen kann, habe ich auch bei einem Arzt im Erstjahr die Bilanzierung gewählt und so erhebliche Abzugsbeträge des Veranlagungsjahres "gerettet".
Beispiel: Ehepaar mit Steuerbelastung im Folgejahr von 35%:
Geretteter Tariffreibetrag 15.360 Euro und geretteter Sonderausgabenabzug 7.500 Euro = Summe gerettete Abzugsbeträge 22.860 Euro x 35% Steuersatz = 8.000 Euro zusätzliche Steuerersparnis abzüglich Zusatzaufwand für die Bilanzierung 1.200 Euro (nach Steuer ca. 800 Euro) verbleibt Nettovorteil von 6.800 Euro.
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Ein Umfinanzierungskonzept, das dem Arzt nur durch Ausnutzung vorhandener Verträge 20.000 € nach Steuern einsparen sollte, wurde wegen mangelnder Sachkenntnis durch den bisherigen Steuerberater zu boykottieren versucht.
Der Kanzleiinhaber, mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen der Bankabschlussprüfung, Bankkreditprüfung, Finanzierungsverhandlung, verfügt über Finanzierungswissen als vereidigter Buchprüfer, Betriebswirt und Rating - Advisor und der Erfahrung als freiberuflicher Unternehmer seit 1987.
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Obwohl die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) durch den Steuerberater zehn Jahre lang eine Liquiditätsunterdeckung von jährlich gut 10.000 Euro auswies, empfahl dieser dem Arzt bei wachsender Verschuldung keine weiteren Maßnahmen außer Umschuldung des Kontokorrents.
Dies kann Ihnen bei einer Beratung durch meine Kanzlei nicht passieren, da Sie von uns eine BWA mit der Darstellung der Liquiditätsentwicklung erhalten können.
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Ein Steuerberater empfahl, in den Öko-Tarif der bestehenden Krankenversicherung zu wechseln, um Beiträge zu sparen. Er hatte aber übersehen, dass hierfür eine neuerliche Gesundheitsprüfung (mit 55 Jahren) notwendig war.
Neben dem Kanzleiinhaber (selbst seit 1987 privat krankenversichert) verfügen zwei Mitarbeiterinnen im Lohnbereich jeweils über eine mehr als 20-jährige Berufserfahrung im Bereich Gehaltsabrechnung, Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht. Uns sind diese Auswirkungen bekannt. Daneben haben wir einen Kooperationspartner, der uns vor einer Entscheidung notwendige Modelle durchrechnen kann.
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Teilweise verwenden Steuerberater berufsfremde ungeeignete Kontenrahmen für die steuerliche Buchführung, so dass keine Zahlentransparenz für den Arzt / Unternehmer erkennbar ist.
Es gibt aber spezielle Kontenrahmen für Ärzte / Unternehmer, die ihre Einnahmen und Kosten optimal aufgeschlüsselt erfassen.
Der Kanzleiinhaber und sein Team arbeiten - im Einzelnen schon seit mehr als 30 Jahren - erfolgreich mit den speziellen Kontenrahmen für Ärzte, Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen sowie Kontenrahmen für Gewerbetreibende einschließlich den darauf aufbauenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen optional mit Darstellung der Liquiditätslage und einem Vergleich mit Vorjahren, Planwerten (Budgets) und Mehrjahresvergleichen.
Für unsere gewerblichen Mandate verwenden wir seit 1988 ausschließlich Kontenrahmen, bei denen die Kontengliederung genau der Darstellungsreihenfolge in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht. So können Sie auch unterjährig, im Gedankenaustausch mit meiner Kanzlei, die Auswirkungen der einzelnen laufenden Geschäftsvorfälle auf Ihre Gewinnermittlung leichter nachvollziehen. Auf Wunsch übernimmt das Bardorf - Team auch ein vereinfachtes laufendes Controlling.
Unser flexibles Softwaresystem ermöglicht das Blättern auf der Ebene der einzelnen Sachkonten zwischen den einzelnen Jahren und schafft damit eine hohe Kostentransparenz.
Eine vergleichende Darstellung bzw. Kontenrecherche bei bestehenden Mandanten ist ggf. ab 1993 bis aktuell, umgerechnet in Euro, möglich. So checken wir auf Wunsch für Sie, wie sich Ihre Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage entwickelt hat und ziehen hier mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Schlussfolgerungen.
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Auch die Verwendung unterschiedlicher Kontenrahmen von Jahr zu Jahr oder zwischen betriebswirtschaftlicher Auswertung und Jahresgewinnermittlung ist schlecht. Im Zeitvergleich der Praxis lassen sich so wichtige Impulse für Optimierungen nicht erkennen.
Wir arbeiten immer mit dem gleichen Kontenrahmen. Wenn wir ein Mandat übernehmen, spielen wir in der Regel die laufenden Buchführungsdaten der letzten drei Jahre ein und passen sie dem verwendeten Spezialkontenrahmen an. Dieser einmalige Mehraufwand schafft eine gute Ausgangsbasis für einen betriebsinternen Vergleich, auch wenn ein Mandant zum Bardorf - Team wechselt.
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Ein guter Steuerberater unterlässt es, gleiche Aufwendungen (zum Beispiel Telefon) im Laufe der Zeit auf verschiedene Konten zu buchen, so dass sich Kostenentwicklungen in der Praxis nicht beobachten lassen.
Als Voraussetzung für die korrekte Verbuchung arbeitet das Bardorf - Team mit einem einheitlichen kanzleiweiten Kontierungs - Handbuch und gewährleistet so die konstante Verbuchung. Ein einfacher Erfolgsvergleich ist unser rollierender BWA - 5 Jahresvergleich.
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Ein weiterer teurer Fehler: Bei deutlich gesunkenem Einkommen versäumen es Steuerberater zuweilen, die Einkommensteuervorauszahlungen den neuen Verhältnissen anzupassen. In einem Fall kam es so für den Arzt zu einer Mehrbelastung durch Einkommensteuern von 50.000€ im betroffenen Jahr.
Wir überwachen die Ergebnisentwicklung über den BWA - Vergleich, die Budget - BWA (optional) und über eine Checkliste Finanzbuchhaltung, die ein Bestandteil unseres Qualitätsmanagements (Kanzlei-Qualitäts-Handbuches) ist. So wird die laufende Überwachung der Vorauszahlungen für alle Ertragsteuerarten wie Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer gewährleistet.
Haben Sie die Unterschiede unserer Arbeitsweise zu einem anderen Steuerberater erkannt?
Wenn ja, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen.
Siehe auch die ursprünglich Fassung dieses Beitrags von Haralt Löhr unter http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=26364

